Volksinitiative für gleichberechtigte Gemeinderät:innen in Neuhausen (60%-Initiative)

Fünf Gemeinderät:innen, fünf gleiche Pensen: Das fordert die «Volksinitiative für gleichberechtigte Gemeinderät:innen in Neuhausen (60%-Initiative)» der SP Neuhausen.

Was fordert die die Volksinitiative?

Situation heute

Heute arbeitet die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident in Neuhausen am Rheinfall in einem Vollzeitpensum. Die vier weiteren Mitglieder des Gemeinderats üben ihr Amt je zu 50% aus.

Die 60%-Initiative will das ändern:

Alle fünf Gemeinderät:innen sollen künftig gleichberechtigt mit einem Pensum von 60% arbeiten. Das Gesamtpensum des Gemeinderats bleibt mit 300 Stellenprozent genau gleich, es wird nur fair verteilt.

Die Initiative im Überblick:

  • Fünf gleich grosse Pensen für die Mitglieder des Gemeinderats von je 60%, statt einem Vollamt und vier 50%-Stellen.
  • Das Gesamtpensum von 300% bleibt bestehen.
  • Alle fünf werden am gleichen Tag gewählt.
  • Gemeindepräsident:in kann nur werden, wer auch in den Gemeinderat gewählt wurde.

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Warum braucht es die 60%-Initiative?

Gleich viel Aufwand, gleiche Kosten

Fünfmal 60 Prozent ergibt dasselbe Gesamtpensum wie heute, ein Vollamt plus vier halbe. Neu verteilt, nicht teurer.

Mehr Menschen können kandidieren

60 Prozent lassen sich mit Beruf und Familie vereinbaren. Eine Nebenbeschäftigung bleibt möglich. Das vergrössert den Kreis der Kandidierenden.

Faire Aufteilung

Das Amt verlangt mehr als zweieinhalb Tage pro Woche. Bisher bildet nur das Präsidium diesen Aufwand ab.

Macht verteilen statt bündeln

Die heutige Pensenverteilung führt dazu, dass sich Dossiers und Wissen bei einer Person konzentrieren, unabhängig davon, wer das Amt ausübt. Fünf gleich hohe Pensen sorgen dafür, dass Verantwortung und Informationen besser auf alle fünf Mitglieder verteilt sind.

Alle Kompetenzen nutzen

Die Bevölkerung wählt fünf Personen mit fünf unterschiedlichen Stärken. Gleiche Pensen sorgen dafür, dass alle diese Stärken auch tatsächlich einbringen können.

Bewährtes Modell

Gleiche Pensen im Gemeinderat sind kein Experiment. Die Stadt Schaffhausen hat das Vollamt im Stadtrat bereits 2011 abgeschafft und fährt seither gut damit. Neuhausen übernimmt ein Modell, das sich direkt nebenan bewährt hat.

Die Initiative verlangt, dass die Verfassung der Einwohnergemeinde Neuhausen am Rheinfall (NRB 101.000) wie folgt geändert wird:

Der Gemeinderat

Art. 28 (neu)

1 Der Gemeinderat besteht aus der Gemeindepräsidentin oder dem Gemeindepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern.
2 Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident und die übrigen Mitglieder des Gemeinderates wirken je mit einem 60%-Pensum.
3 wird gestrichen

Art. 29 (neu)
1 Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident und die vier weiteren Mitglieder des Gemeinderates werden am gleichen Tag gewählt. Als Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident ist nur wählbar, wer auch als Gemeinderatsmitglied gewählt worden ist.
2 wird gestrichen

Übergangsbestimmung zu Art. 28 und 29
1 Artikel 28 und 29 treten mit Genehmigung des Regierungsrates in Kraft.
2 Artikel 28 und 29 gelangen erstmals bei den Wahlen für die Amtsdauer 2029 bis 2032 zur Anwendung. Bis zum Beginn dieser Amtsperiode besteht der Gemeinderat aus der Gemeindepräsidentin oder dem Gemeindepräsidenten, die oder der das Amt als Vollzeitstelle ausübt und vier nebenamtlichen Mitgliedern, die ihr Amt in einem 50%-Pensum ausüben. Ersatzwahlen für den Rest der Amtsperiode 2025 bis 2028 werden für das Gemeindepräsidium und für die weiteren Mitglieder in getrennten Wahlgängen durchgeführt.

 

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